Überspringen zu Hauptinhalt
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Gastaufnahmevertrag

I. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen und Veranstaltungsräumen sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer i.S.v. §§ 13, 14 BGB. Abweichende Geschäftsbedingungen finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. Anmeldung, An- und Abreise
Der Vertrag kommt durch die Annahme der Anmeldung des Kunden durch Schloss Schmarsow zustande, eine Buchung ist insofern verbindlich. Die Reservierungsbestätigung erfolgt umgehend. Reservierte Veranstaltungsräume stehen dem Kunden nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung; eine Inanspruchnahme der Räume über diesen Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung. Gebuchte Ferienwohnungen stehen ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages und bis maximal 11:00 Uhr des vereinbarten Abreisetages zur Verfügung. Eine Anreise nach 19:00 Uhr ist nur im Ausnahmefall und nach vorheriger telefonischer Ankündigung möglich. Eine stillschweigende Vereinbarung über eine längere Nutzungsdauer wird ausdrücklich ausgeschlossen. Das Mitbringen von Tieren ist nur nach vorheriger Absprache möglich.

III. Leistungen und Preise
Der Gast erwirbt einen Anspruch auf die Bereitstellung der von ihm gebuchten bestimmten Ferienwohnung oder Räumlichkeiten. Die in der Preisliste aufgeführten Wohnungspreise schließen die Mehrwertsteuer mit ein. Alle neben den üblichen Vertragsleistungen erbrachten Leistungen (z.B. zusätzlicher Frühstücks- und/oder Brötchenservice) sind bei Abreise von jedem Gast selbst zu zahlen. Rechnungen auf Basis der Buchungsbestätigung sind spätestens 20 Tage vor Anreise zu bezahlen. Rechnungsreklamationen sind spätestens bis zu diesem Zeitpunkt mitzuteilen, spätere Reklamationen können nicht mehr akzeptiert werden. Die Frühstücksbestellung erfolgt zwei Tage im Voraus.

IV. Rücktritt
Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag ist dieser schriftlich mitzuteilen. Erfolgt der Rücktritt bis 14 Tage vor Ankunft, so wird der Mietpreis abzüglich 20 Euro Bearbeitungsgebühr rückerstattet. Bei einem Rücktritt bis 7 Tage vor Ankunft werden 50 % rückerstattet. Wird diese Frist unterschritten, erfolgt keine Rückerstattung des Preises, es sei denn, es gelingt, die reservierten Räume anderweitig zu vermieten. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 Euro erhoben.

V. Haftung
Schloss Schmarsow übernimmt keine Haftung für Schäden. Ausgenommen hiervon sind Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Eine Haftung für im Außenbereich abgestellte Fahrzeuge wird nur im Fall von zurechenbarem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit übernommen. Für vom Kunden eingebrachte Gegenstände haftet Schloss Schmarsow nach den gesetzlichen Bestimmungen (701 ff. BGB). Für Beschädigungen der Einrichtungen oder des Inventars von Schloss Schmarsow, die beim Auf- oder Abbau oder während einer Veranstaltung entstehen, haftet der Kunde. Das Anbringen von Dekorationsmaterial sowie das Verwenden von mitgebrachten technischen Anlagen bedarf der Zustimmung. Gegebenenfalls wird die Gestellung einer angemessenen Kaution vereinbart.

VI. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, ist Berlin. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages müssen schriftlich erfolgen.

Berlin, den 18.2.2020

An den Anfang scrollen